
Flüchtlinge, die in ihrer Unterkunft gegen die Hausordnung verstoßen haben, können dort mit einem Hausverbot belegt werden. Sie werden in der Regel dann in einem anderen Heim untergebracht.
Wie die Berliner Morgenpost berichtet, wurde dies aber in mehreren Fällen in Berlin Mitte und mindestens einem in Tempelhof nicht gemacht. Dort wurden Flüchtlinge wegen verschiedener Verstöße aus der Unterkunft rausgeworfen und in keine neue gebracht. Sie gingen damit direkt in die Obdachlosigkeit.
Die Anzahl der Fälle sei nicht genau bekannt. Während Ephraim Gothe (SPD), Sozialstadtrat in Berlin-Mitte, von weniger als ein Dutzend Fällen spricht, handele es sich laut der Linken-Partei um mindestens 50 Fälle allein in Mitte. „Flüchtlinge bewusst in die Obdachlosigkeit zu entlassen, ist völlig inakzeptabel“, sagt Linken-Politiker Philipp Bertram.
Der Bezirk sah sich in seiner Handlung im Recht. Wie Gothe auf eine Anfrage der Linken erklärt, hat der Asylsuchende sich freiwillig in die Obdachlosigkeit begeben und das Sozialamt könne eine anderweitige Unterbringung verweigern, wenn er durch gezieltes Handeln das Hausverbot bewusst herbeigeführt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat.