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12.01.2017 |
Weil ein armer Rentner in den Mülltonnen eines Supermarktes nach etwas Essbarem gesucht hat, musste er sich vor dem Amtsgericht wegen Hausfriedensbruchs verantworten. Urteil: 200 Euro Geldstrafe.
In Oberbayern (Neumarkt-St. Veit) wurde ein Rentner zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Er hatte im Müll eines Lebensmitteldiscounters nach Essen gesucht. Der Vorfall ereignete sich bereits im Dezember 2015 – nun wurde der 78-Jährige am Montag verurteilt. Das Urteil: 200 Euro Geldstrafe. Ein Fußgänger alarmierte die Polizei, die prompt anrückte. Die Filialleiterin erstattete schließlich Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls.,,,,,,link |